Apnoe*
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Apnoetauchen vertraut gemacht werden.
VORAUSSETZUNGEN:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des S.U.B., nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr
ERFORDERLICHE AUSBILDUNGSSTUFE:
keine
ANZAHL DER PFLICHTTAUCHGÄNGE (TAUCHERFAHRUNG):
keine
INHALTE:
Vermittlung der Tauchtheorie in Unterrichtseinheiten nach Bedarf, schriftliche Erfolgskontrolle, Zeittauchen und Übungs-Apnoe-Tauchgänge im Pool bzw. Freigewässer:
- 1 min. Zeittauchen
- 25 m Streckentauchen
- Anlegen der eigenen Ausrüstung im Wasser ohne Bodenkontakt PLUS Retten eines Apnoetauchers aus 2 bis 5 m Tiefe und Transport zum Ufer bzw. Beckenrand
- 10 m Streckentauchen in ca. 5 m Tiefe
- 8 m Tieftauchen
SONDERREGELUNGEN:
Bei Vorlage des Grundtauchscheins entfällt die Übung 25 m Streckentauchen und als Theorieprüfung ist nur ein Ergänzungsbogen auszufüllen